Ausgabe 08 - 1999berliner stadtzeitung
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Sanierungsziele für die Spandauer Vorstadt

Für die Spandauer Vorstadt wurden in der Konkretisierung der allgemeinen Sanierungsziele folgende Aussagen getroffen.

1. Das Gebiet soll als Wohn- und Arbeitsort erhalten bleiben. Da die Lage am Cityrand mit entsprechendem Druck auf das Gebiet zunehmend zu "Konflikten zwischen privaten und öffentlichen Interessen" führe, müsse eine Entwicklung eingeleitet werden, "durch die Konflikte gesteuert oder vermieden werden".

2. Die Spandauer Vorstadt ist die "Altstadt Berlins" und als Flächendenkmal zu schützen sowie entsprechend weiterzuentwickeln.

3. Bauliche und soziale Ziele haben gleichen Rang. Die Gebietsbindung der Anwohner soll durch die bauliche und soziale Planung erhalten, gefördert und gesichert werden. Instandsetzung soll vor Modernisierung, Modernisierung vor Neubau gehen.

4. Sehr große Bedeutung hat die soziale Infrastruktur, Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kitas, Sportflächen etc. Der Sportplatz an der Kleinen Hamburger Straße soll solange gehalten und gesichert werden, wie entsprechender Ersatz nicht vorhanden ist. Angesichts fehlender Ersatzstandorte ist von einem mindestens zehnjährigen Bestand auszugehen. Daher sei eine grundlegende Erneuerung notwendig. Sanierungsziel ist es außerdem, das Defizit an Sportflächen abzubauen.

5. Große Bedeutung haben ebenfalls die in der Spandauer Vorstadt raren Grün- und Freiflächen. Sie müssen gesichert und ausgebaut werden. Für das Gebiet soll ein Freiraumkonzept erarbeitet werden, das eine "gartenarchitektonische Gestaltung im historischen Kontext" entwickeln soll. Der Monbijoupark und das Spree-Ufer sollen ausdrücklich gesichert werden. (Allerdings wurde unlängst einem Investor der Zuschlag für die Bebauung des Monbijouplatzes erteilt - mehr dazu in der nächsten Ausgabe.)

6. Die gewerbliche Vielfalt soll erhalten werden. Die Umstrukturierung des Gebiets für "zentrale Funktionen (Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur)" soll im Interesse der Wohnqualität auf die Randbereiche des Gebiets beschränkt werden.

7. Das Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht ausgebaut werden. vielmehr sollen Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten für Verkehrsberuhigung sorgen. Der Ausbau des überörtlichen Radwegenetzes soll berücksichtigt werden. Die Störungen durch ruhenden Verkehr sollen flächendeckend gemindert werden, insbesondere für die Anwohner sollen Ersatzangebote geschaffen werden.

Die sozialen Grundsätze umfassen die Steuerung der zunehmenden Tendenz zur Zweckentfremdung und den Erhalt von Wohnraum sowie die Sicherung des Kleingewerbes z.B. durch langfristige Mietverträge). Außerdem soll die Nutzung und Gestaltung des öffentlichen und halböffentlichen Raums "Leben in großer Vielfalt" zulassen. Die Schaffung von Spiel-, Aufenthalts- und Erholungsräumen soll besonders den an den Kiez gebundenen sozialen Gruppen, zum Beispiel Kindern oder weniger mobilen Bewohnern zugute kommen.

Bebauungspläne und Blockkonzepte

Für die Spandauer Vorstadt werden über Bebauungspläne folgende Flächen für die soziale Infrastruktur gesichert: Gipsdreieck, Auguststraße 3a-5 (beides Grünfläche mit Spielplatz), Mulackstraße 9-10 (Spielplatz), Rückerstraße 2/3 (Kita), Blockinnenbereich Krausnickblock (Kita), Schendelpark (Grünfläche), Gormanndreieck (öffentliche Parkanlage mit Spielplatz).

Außerdem wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der die weitere Ansiedlung von Gastronomie und Vergnügungsstätten steuern und eindämmen soll.

Für fast alle Blöcke der Spandauer Vorstadt wurden Blockteil- bzw. Blockkonzepte entwickelt, die grundstückskonkret die Sanierungsziele speziell für die einzelnen Quartiere beschreiben. Diese Konzepte wurden mit den Bewohnern diskutiert.

Sonstige konkretisierten Sanierungsziele

Dazu gehören die im Oktober 1995 erstmals beschlossenen Mietobergrenzen. Die Mietobergrenzen wurden im Sommer 1998 aktualisiert. Die Fortschreibung soll alle zwei Jahre erfolgen, so daß im nächsten Jahr mit einer erneuten Aktualisierung der Mietobergrenzen - als Resultat einer Sozialstudie - erfolgen wird. Weiterhin wurde im Juli 1998 ein Konzept für den Umgang mit Dachgeschoßausbau beschlossen.

Im April 1998 wurde ein "Handlungskonzept zur Unterstützung des Einzelhandels, Handwerks und der Dienstleistungsbetriebe" verabschiedet. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts war der "Orientierungsrahmen für Gewerbemieten", der - ähnlich einem Mietspiegel - den Gewerbemietern den Vergleich mit ortsüblichen Mieten erleichtern soll und als Argumentationshilfe gegenüber den Eigentümern bei Verhandlungen über die Miete dient.

Eine "Analyse der infrastrukturellen Versorgung" des Gebiets wurde im Dezember 1998 vorgelegt. Sie bietet eine Übersicht über die infrastrukturelle Versorgung und bestehende Defizite und zeigt anhand von Bevölkerungsentwicklungsprognosen den künftigen Bedarf an Kitas, Schulen, Grün-, Sport-, Spielplätzen, Senioreneinrichtungen etc. Sie ist die Basis für eine zielgerichtetere Sicherung und Entwicklung der Infrastruktur und soll vorbeugen, daß jetzt bestehende Standorte aufgegeben werden, die später wieder benötigt werden und für viel Geld angekauft werden müßten.

Das 1997 beschlossene "Regelwerk Gestaltung Spandauer Vorstadt" schließlich gibt Empfehlungen für die äußere Gestaltung von Bauten, um den gebietstypischen Charakter zu erhalten und denkmalschützerischen Belangen gerecht zu werden.
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