Ausgabe 02 - 2007 berliner stadtzeitung
scheinschlag
 

 

Hausfriedensbruch schon vor der Zwangsräumung?

Der Prozeß gegen die Bewohner der Yorckstraße 59 wurde vertagt

Am frühen Morgen des 6. Juni 2005 räumte ein großes Polizeiaufgebot die Yorckstraße 59 in Kreuzberg. Das Haus- und Kulturprojekt war von den Bewohnern gemietet worden. Als Marc Walter das Haus kaufte, konfrontierte er die Bewohner mit gewaltigen Mieterhöhungen. Das konnten und wollten sie nicht zahlen. Außerdem hatten zahlreiche politische Projekte, die wie z.B. die Antirassistische Initiative auf Non-Profit-Ebene arbeiteten, dort ihr Domizil gefunden. Vor Gericht stehen nun – wie allgemein üblich – nicht diejenigen, die Menschen auf die Straße setzten, sondern die geräumten Bewohner und ihre Unterstützer. Sie haben Strafbefehle wegen Hausfriedensbruchs bekommen. Die meisten haben Widerspruch eingelegt, so daß die Fälle jetzt vor Gericht verhandelt werden.

Der erste Prozeß wurde bereits nach über einer Stunde wieder ausgesetzt und um zwei Wochen vertagt. Denn die Richter müssen entscheiden, ob der Anklagepunkt Hausfriedensbruch überhaupt Bestand haben kann. Diese Frage dürfte auch für viele Mieter, denen eine Räumung wegen Mietschulden droht, von Interesse sein. Auch ihnen könnte eine Kriminalisierung drohen, wenn die Yorckstraßenbewohner wegen Hausfriedensbruchs verurteilt werden. Das befürchtet jedenfalls André Holm von der Berliner Mietergemeinschaft. Schließlich hatten sich auch die jetzt Angeklagten am Tag der Zwangsräumung in den Gebäuden der Yorckstraße 59 versammelt und auf den Gerichtsvollzieher gewartet. Nach der Räumungsaufforderung der Polizei verließen sie das Haus. Widerstand leisteten sie nicht. Zumindest gibt es keinerlei Anklagen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, die in der Regel sehr freigiebig verteilt werden.

Wie kann aber ein Hausfriedensbruch vorliegen, wenn der Gerichtsvollzieher erst am Morgen des 6. Juni seines Amtes waltete und die Räumung verkündete? Bis dahin habe schließlich kein Räumungsakt bestanden, und es konnte folglich auch kein Hausfrieden gebrochen werden. So argumentieren die Anwälte der Angeklagten und bewogen die Richterin immerhin dazu, das Verfahren zu vertagen, um sich die Urteile ähnlich gelagerter Fälle anzusehen.

Trotzdem laufen andere Verfahren wegen der gleichen Angelegenheit und dem gleichen Tatvorwurf weiter. Das Gericht hat es abgelehnt, die Verfahren zusammenzulegen. Angesichts der immer wieder beklagten Überlastung der Justiz ist das eine schwer zu verstehende Entscheidung. Für die Angeklagten bedeutet sie auf jeden Fall zusätzliche Kosten und einen größeren Aufwand für die Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Trennung der Verfahren könnte die paradoxe Situation entstehen, daß es einige Verurteilungen und Einstellungen in der selben Sache gibt, je nachdem, wie die Richter entscheiden. Dann müßten sich auch noch höhere Instanzen mit der Angelegenheit befassen.

Währenddessen geht der Umbau der Yorckstraße 59 zu teuren Luxusappartements zügig voran. Ein Interessent soll der Schauspieler Til Schweiger sein, der in der Komödie Was tun, wenn's brennt? einen Hausbesetzer spielte.

Peter Nowak

scheinschlag-Aufsteller

 
 
 
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