Ausgabe 05 - 2006 berliner stadtzeitung
scheinschlag
 

 

Freiwillig für Unternehmer

Jetzt können auch Selbständige eine Arbeitslosenversicherung abschließen

Seit dem 1. Februar 2006 gibt es auch in Deutschland, was es in vielen anderen Ländern schon seit langem gibt: eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Diese „freiwillige Weiterversicherung" kann von selbständig Tätigen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Voraussetzung ist, daß der Selbständige innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme seiner Tätigkeit mindestens zwölf Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt oder Arbeitslosengeld bzw. -hilfe bezogen hat. Der Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe reicht nicht aus.

Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung muß innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Für Personen, die schon länger selbständig sind, gilt eine Übergangsregelung: Sie können eine Versicherung noch bis zum 31. Dezember 2006 beantragen. Die zwölf Monate Vorversicherungszeit für einen Selbständigen, der seine Tätigkeit bereits am 1. Januar 1980 aufgenommen hat, müßten also in dem Zeitraum vom 1. Januar 1978 bis zum 31. Dezember 1979 erfüllt sein.

Die Beitragshöhe ist unabhängig vom erzielten Einkommen mit monatlich 39,81 Euro im Westen bzw. 33,56 Euro im Osten festgelegt.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird ebenfalls pauschal berechnet, und zwar je nach der beruflichen Qualifikation, dem Wohnsitz und der Steuerklasse. Die Spanne reicht von 546,90 Euro für eine Person ohne abgeschlossene Berufsausbildung, mit Steuerklasse I und ohne Kind im Osten bis zu 1364,10 Euro für einen Hochschulabsolventen mit Steuerklasse III und Kind im Westen. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist daher für Selbständige mit hochqualifizierter Ausbildung deutlich interessanter. Aber auch im ungünstigsten Fall liegt das Arbeitslosengeld für einen Monat über einem Jahresbeitrag.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist abhängig von der Versicherungszeit in den letzten drei Jahren gestaffelt. Ab zwölf Monaten beträgt die Anspruchsdauer beispielsweise sechs, ab 24 Monaten zwölf Monate. Ein 55jähriger mit mindestens 36 Monaten Arbeitslosenversicherung erhält 18 Monate lang Arbeitslosengeld.

Arbeitslosigkeit tritt ein, wenn die selbständige Tätigkeit beendet wird oder die hierfür eingesetzte Zeit unter 15 Stunden pro Woche absinkt. Im letzteren Fall kann weiterhin ein Gewinn von monatlich 165 Euro abzugsfrei hinzuverdient werden.

Auch Personen, die außerhalb der EU oder assoziierter Staaten beschäftigt sind oder solche, die ihre Angehörigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen, können sich jetzt gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Die Regelung ist – außer für die Pflegepersonen – bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Dies dürfte an fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten sowie den damit verbundenen Mißbrauchsgefahren liegen.

Frank Fitzner

scheinschlag-Aufsteller

 
 
 
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