Ausgabe 5 - 2005 berliner stadtzeitung
scheinschlag
 

 

Wieder Hungerstreik im Abschiebegefängnis

Kriminelle bestraft man, indem man sie für eine bestimmte, vorher festgelegte Zeit ins Gefängnis steckt. Flüchtlinge dagegen werden inhaftiert, ohne daß sie wissen, wann und wohin sie entlassen werden. Eine Haft wird in der Regel für drei Monate beantragt, kann dann aber immer wieder verlängert werden – bis zu 18 Monaten. Gerade die Unwissenheit über ihre Zukunft verursacht bei den Gefangenen zum Teil selbstzerstörerische Verzweiflung.

Mitte April traten 16 Inhaftierte des Abschiebegefängnisses in der Grünauer Straße in Köpenick in einen Hungerstreik, um gegen die unmenschliche Behandlung zu protestieren. Anlaß war die Verlegung vieler Flüchtlinge in eine andere Etage, bei der es zu einem gewaltsamen Übergriff auf einen Palästinenser durch einen Beamten gekommen sein soll. Zwar wurde der Hungerstreik aufgrund eines Gesprächsangebotes durch den Anstaltsleiter nach einem Monat ausgesetzt, doch da dieses Gespräch nicht zustande kam, nahmen am 23. Mai sechs der Inhaftierten den Hungerstreik wieder auf. Ihre Forderungen lauten: Ende der langen Haftzeiten, keine Abschiebung von durch Folter und Gefängnis bedrohte Kurden in die Türkei und „daß die Polizisten sich nicht daran beteiligen, uns seelisch und körperlich fertigzumachen".

ks

* Weitere Informationen bei der Antirassistischen Initiative unter
www.anti-rar.de oder fon: 7857281

 
 
 
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