Ausgabe 03 - 2003

berliner stadtzeitung
scheinschlag
 

Unter Vorbehalt

Wer sich aufgrund der Zeitungslektüre in den letzen Wochen schon gefreut hat, daß ein klassisches Konjunkturprogramm demnächst die Berliner Wirtschaft ankurbeln könnte, wird leider enttäuscht. Obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, daß die 1997 bis 1998 an Baden-Württembergs Universitäten erhobenen sogenannten Rückmeldegebühren nicht rechtmäßig waren, werden in Berlin die seit 1996 eingeforderten 50 Euro pro Semester leider nicht wieder rückerstattet und unters Volk gemischt. Ein neuer Kneipenaufschwung wird also noch auf sich warten lassen.

Derzeit wird zwar von den Berliner ASten geprüft, ob die Rückmeldegebühr gesetzeskonform ist, von einem Erfolg kann man aber noch nicht ausgehen. Schließlich zählen in der Juristerei insbesondere Präpositionen. Während in Baden-Württemberg die Gebühr von 100 Mark für die Rückmeldung erhoben wurde und somit die tatsächlichen Verwaltungskosten um etwa 92 Mark überschritt, zahlen die Studenten in Berlin ihre gut 50 Euro schlicht bei der Rückmeldung. Für welchen Verwaltungsaufwand die Universitäten, denen das Geld ohnehin vorweg vom Etat abgezogen wurde, plötzlich benötigten, wurde schlauerweise offengelassen.

Sollte die Gebühr dennoch von den beauftragten Juristen und anschließend von den Gerichten als nicht statthaft verstanden werden, können nur diejenigen auf eine Rückerstattung hoffen, die den Verwaltungsobulus „unter Vorbehalt" überwiesen hatten, wie es ein mittlerweile in Vergessenheit geratener studentischer Aufruf empfahl. Wieviele Studenten sich diese Mühe machten, versuchen die ASten derzeit in Erfahrung zu bringen. Wer all die 14 Semester seit 1996 regelmäßig zum Semesterende den Überweisungsvordruck übertragen und mit dem wichtigen Passus versehen hat, könnte über 700 Euro kassieren – eine späte Genugtuung für die gebeutelten Langzeitstudenten. Aber leider ein sehr unwahrscheinlicher Fall.

ks

 
 
 
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