Ausgabe 02 - 2001berliner stadtzeitung
scheinschlag

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Kapitalistische Wärmestube

Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen


Man soll den Winter nicht vor dem Ende loben, aber extrem kalt war er bisher nicht. Der Heizkostenzuschuss ist dennoch beschlossene Sache und soll die gestiegenen Energiepreise bei den Haushalten mit niedrigem Einkommen auffangen. Unabhängig von den tatsächlich entstandenen Heizkosten werden einmalig 5 Mark pro Quadratmeter gezahlt. Wer in den Monaten Oktober 2000 bis März 2001 für mindestens drei Monate hintereinander Wohngeld bezogen hat, ist fein raus, denn er bekommt den Zuschuss, ohne einen Antrag zu stellen, automatisch überwiesen. Aus diesem Grund häuften sich die Neuanträge auf Wohngeld auch in den letzten zwei Monaten. Alle, denen der Weg zum Amt für nur 15 Mark Wohngeld im Monat bisher zu lästig war, wollten dann doch noch schnell drei Monate voll machen. Denn die Übrigen, die auch Anspruch auf Heizgeld haben, müssen einen Extra-Antrag bei ihrem Wohngeldamt stellen.

Die Voraussetzungen dafür: im oben genannten Zeitraum darf während dreier zusammenhängender Monate folgende Einkommensgrenze nicht überschritten werden: eine Person 1650 Mark, zwei Personen 2300 Mark, für jede weitere Person im Haushalt 550 Mark. Diese Beträge entsprechen in etwa dem "Netto"-Verdienst, die Summen entstehen nach Abzug von Steuern, Beiträgen zu den Sozialversicherungen und diverser kleinerer Posten, unter anderem von Fahrtkosten. Diese Anträge können auch noch bis 30. April 2001 eingereicht werden.

Die Auszahlung des Heizgeldes wird sich voraussichtlich sowieso hinauszögern, da die Antragsflut und die Speicherung der Daten - damit niemand mehrfach beantragt -, erst mal abgearbeitet werden müssen. Sozialhilfeempfänger erhalten dagegen kein zusätzliches Geld, da ihre regulären Heizkosten sowieso übernommen werden und eine doppelte Bezuschussung ausgeschlossen werden soll.
sas

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