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Monopoly um die Bewag

HEW gegen Southern Energy- Fragwürdige Privatisierungspolitik des Senats

Für 2,9 Milliarden Mark verkaufte die damalige Finanzsenatorin Fugmann-Heesing (SPD) vor drei Jahren im Auftrag des CDU-SPD Senats die Landesanteile an der Bewag an das Konsortium aus "Southern Energy", "Preußen Elektra (VEBA)" und "VIAG". Der US-Konzern Southern Energy bekam 26 Prozent der Bewag-Aktien und zusätzlich die "unternehmerische Führung".

Jetzt zeigen sich die Folgen dieser fragwürdigen Privatisierungspolitik öffentlicher Unternehmen: Seit einem Monat streiten sich die Stromkonzerne "e.on Energie AG" (Fusion aus VEBA und VIAG), "Hamburger Electricitätswerke" (HEW) und Southern Energy um die Vorherrschaft bei der Bewag. Aus kartellrechtlichen Gründen muss sich e.on von seinen Aktienanteilen bei der Bewag (49 Prozent) trennen. Diese Aktien sollen an die HEW verkauft werden. Da HEW zusätzlich gut 10 Prozent der Bewag Aktien erworben hat, würde HEW dann ca. 60 Prozent der Bewag-Anteile besitzen und die Unternehmensführung übernehmen.

Konflikt mit dem Bewag-Kaufvertrag

Diese Aktiengeschäfte stehen jedoch in Konflikt mit dem 1997 abgeschlossenen Privatisierungsvertrag für die Bewag. Der Kaufvertrag enthält in ¤ 7 die Verpflichtung für Preußen Elektra und VIAG ihre Aktienanteile 20 Jahre zu halten. Das Land Berlin besitzt für diesen Zeitraum ein Vetorecht gegen den Weiterverkauf der Aktien. Allerdings enthält der Vertrag keine Regelung zur Zahl der Aktien, so dass e.on zum Beispiel nur fünf Prozent der Bewag-Anteile behalten müsste, um das Vetorecht des Senats auszuhebeln. Der Vertrag verpflichtet die damaligen Käufer auch auf die energiepolitischen Ziele Berlins und die Erhaltung der Berliner Stromerzeugung durch Heizkraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Genau hier setzt die Kritik der Opposition im Abgeordnetenhaus an. Bündnis 90/Die Grünen möchten, dass der Senat die Zustimmung zum Weiterverkauf der e.on-Aktien an zwei Bedingungen knüpft: "Die Berliner Kraftwerke, die Strom und Wärme zugleich erzeugen, können gesichert werden, wenn aus der Bewag ein eigenständiger Betrieb ,Kraftwärmekopplung (KWK)Ô ausgegliedert und der Abschluss langfristiger Lieferverträge vereinbart wird", so der energiepolitische Sprecher Hartwig Berger. "Der Berliner Senat hat sich 1999 verpflichtet, zum Eigenbedarf der öffentlichen Hand keinen Atomstrom einzusetzen. HEW darf deshalb nur bei der Bewag einsteigen, wenn der Konzern im Gegenzug bereit ist, zwei seiner Atomkraftwerke- beispielsweise Brunsbüttel und Krümmel- zu schließen", fordert Berger.

Die PDS fordert, dass über einen möglichen Erwerb der Bewag-Aktienmehrheit durch die HEW das Berliner Abgeordnetenhaus entscheiden müsse, weil der geplante Aktientausch ein massiver Eingriff in den Bewag-Kaufvertrag darstelle. Außerdem solle der Senat in den Verhandlungen mit HEW und Southern Energy auf die Erfüllung der Versprechen aus der Bewag-Privatisierung drängen.

Das Gerichtsurteil

Zwei einstweiligen Verfügungen auf Antrag von Finanzsenator Peter Kurth (CDU) und Southern Energy gegen e.on, folgt am 24. August das Urteil des Berliner Landgerichts: Der e.on-Konzern darf den Verkauf seiner Bewag-Anteile an die HEW vorerst nicht vollziehen. e.on kann seine Bewag-Aktien also nur mit Zustimmung des Berliner Senats verkaufen.

Der Richter wollte den Senat, insbesondere den Finanzsenator, vor der Urteilsverkündung von einer "außergerichtlichen" Einigung überzeugen, weil der Bewag-Kaufvertrag zahlreiche unklare Formulierungen enthält. "Der Vertrag ist das Papier nicht Wert, auf dem er geschrieben steht", so der Jurist. Die Vereinbarung fordere durch "dilettantische" Formulierungen den Rechtsstreit der Parteien geradezu heraus. Damit spricht das Gericht ein vernichtendes Urteil über die Privatisierungspolitik des Berliner Senats.

Verhandlung und Schlichtung

Inzwischen führt der Regierende Bürgermeister Diepgen (CDU) intensive Gespräche mit Vertretern von e.on, HEW und Southern Energy. "e.on soll aus der 1997 von der VIAG übernommenen Verpflichtung zur Schaffung von 800 Arbeitsplätzen nicht entlassen werden", forderte er.

Am 4. September unterbreitet Southern Energy den Vorschlag für ein Schiedsverfahren, den e.on einen Tag später akzeptiert. Es wird mit schwierigen Verhandlungen über mehrere Wochen gerechnet. Auf den Gewinner beim Berliner Strommonopoly müssen wir also noch warten.

Insgesamt lässt der Streit der Strommultis um die Bewag-Aktienanteile gerade mit Blick auf die vom Senat geplante Privatisierung der größten öffentlichen Wohnungsgesellschaft, der GSW, nur Schlechtes ahnen. Die Auslieferung öffentlicher Unternehmen an die Kapitalinteressen großer Konzerne kann keine adäquate Strategie zur Haushaltssanierung sein. Diese Politik schadet vielmehr den Mitarbeitern und Kunden von Bewag, Gasag, Berliner Wasserbetrieben, sowie demnächst wohl auch den Mietern der GSW.

Jochen Mühlbauer

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