Ausgabe 09 - 2000berliner stadtzeitung
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Wer zahlt für Wärme im Winter?

Winterbekleidung und Kohlen beim Sozialamt beantragen

Gerade die Winterbekleidung "frisst" Geld und wer zuwenig davon hat, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Der 1. Oktober ist Stichtag für die von den Sozialämtern gezahlte Winterbekleidungspauschale. Wer den Antrag früh genug stellt, erhält bei Bedürftigkeit die volle Pauschale. Später beantragte Hilfen können um bereits vergangenene Monate gekürzt werden.

Die Hilfe zur Anschaffung von Winterbekleidung erhalten alle, die vom Sozialamt bereits laufende monatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten und länger als ein halbes Jahr im Hilfebezug sind. Es spielt keine Rolle, wieviel das Sozialamt an laufender Hilfe bezahlt. Nach Prüfung der Bedürftigkeit bekommen auch diejenigen das sogenannte Kleidergeld, die ihren Lebensunterhalt zwar aus eigenen Mitteln bestreiten, jedoch nicht wesentlich mehr Geld als Sozialhilfeempfänger zur Verfügung haben. Der Betrag, der über dem Existenzminimum liegt, wird auf die Bekleidungspauschale angerechnet.

Die Beihilfe beträgt für Frauen 397 DM, für Männer 323 DM, für Kinder von sieben Monaten bis sechs Jahren 316 DM, für Kinder zwischen 7 und 13 Jahren 329 DM und für Kinder von 14 bis 17 Jahren 458 DM.

Am 1. Oktober beginnt auch die Heizperiode. Wer mit Kohlen heizt, kann einen Antrag auf Beihilfe beim Sozialamt stellen. Hier gelten dieselben "Spielregeln" wie für die Bekleidung. Bei der Berechnung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf diese Beihilfen besteht, helfen die unten genannten unabhängigen Beratungsstellen.

Wittchen

Sozialberatung der Treberhilfe e.V., fon 282 87 62 und 291 60 68

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